Geschäftsstelle |
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Bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit werden die RSK, ihre Ausschüsse und Arbeitsgruppen durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die Geschäftsstelle beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingerichtet; sie ist der Zentralabteilung des BfS organisatorisch zugeordnet, aber von dieser fachlich weisungsunabhängig. Dienstort der RSK-Geschäftsstelle ist Bonn - wie für die Abteilung "Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung" des BMU. |
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Die Belange der RSK, ihrer Ausschüsse und Arbeitsgruppen bestimmen gemeinsam mit den Vorgaben der Satzung die Tätigkeit der Geschäftsstelle. Sie nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr: |
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Die Geschäftsstelle nimmt bis auf weiteres auch die Aufgaben der Geschäftsstelle der ENTSORGUNGSKOMMISSION (ESK) wahr. |
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Anschrift/Kontakt |
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