Reaktor-Sicherheitskommission |
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Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz- und Reaktorsicherheit (BMU) in den Angelegenheiten der Sicherheit und damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. * |
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Die RSK führt diese Beratungstätigkeit seit 1958 für das für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium durch (seit 1986 das BMU, zuvor das Bundesministerium des Innern (1972-1986), das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (1969-1972), das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung (1962-1969), das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (1958-1962)). |
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* Mit Bildung der "Entsorgungskommission (ESK)" beim BMU am 12.06.2008 und ihrer ersten Sitzung am 30.06.2008 ist die Entsorgung radioaktiver Abfälle Beratungsgegenstand der ESK (www.entsorgungskommission.de), der RSK-Ausschuss "VER- UND ENTSORGUNG" besteht nicht mehr. |
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