Kurzbericht von der 366. RSK-Sitzung
16.10.2003

Die RSK beriet auf ihrer 366. Sitzung schwerpunktmäßig folgende Themen: Schäden an Steuerelementen in Siedewasserreaktoren, Erdbebensicherheit bei längerfristiger Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, Alarmierung der Katastrophenschutzbehörde durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen, Regelvorlagen des Kerntechnischen Ausschusses und Fortentwicklung des kerntechnischen Regelwerks.

Ausgehend von in zwei japanischen und einem amerikanischen Kernkraftwerk festgestellten Schäden an Steuerstäben beriet die RSK im Hinblick auf die Übertragbarkeit dieser Ereignisse auf dee Anlagen vor allem die Schadensmechanismen, deren Bedeutung für die Abschaltsicherheit des Reaktors und Maßnahmen zu deren Vermeidung. Die RSK kam zu dem Schluss, dass unter Berücksichtigung festgelegter Randbedingungen keine Schäden zu erwarten sind, die die Abschaltsicherheit des Reaktors gefährden können. Die Einzelheiten hat die RSK in einer Stellungnahme festgelegt.

Aufgrund einer Reihe von Diskussionen erörterte die RSK einen Änderungsbedarf hinsichtlich der Prüfung der Erdbebenauslegung von Lagern für die längerfristige Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Sie beschloss eine Änderung des Abschnitts 2.7.1 ihrer "Anforderungen an die längerfristige Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle".

Die Strahlenschutzkommission (SSK) und die RSK überarbeiten die Fassung der o. a. Alarmierungskriterien aus dem Jahr 1994. Die Fortschreibung umfasst bei den anlagentechnischen Kriterien eine Überarbeitung sowie eine Ausdehnung auf den Nicht-Leistungsbetrieb und auf das Brennelement-Lagerbecken. Die gemeinsame Empfehlung der SSK und der RSK ist hier verfügbar.

Die turnusmäßige Jahres-Sitzung des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) am 11.11.2003 befasste sich u. a. mit der Fortführung oder Änderung fachtechnischer Regeln des KTA. Dazu legte die RSK als Mitglied einer der Fraktionen im KTA für jedes dieser Regelvorhaben ihr Votum fest.

Im Rahmen einer vom Bundesumweltministerium projektierten generellen Überarbeitung des kerntechnischen Regelwerks beabsichtigt die RSK, die RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren aus dem Jahr 1996 fortzuschreiben. Sie erörterte zunächst Strukturierungen und Verfahrensweisen.