Die RSK

Die RSK ist anerkanntermaßen das wesentliche Gremium, welches mit seinem Sachverstand den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik in der Reaktorsicherheit für Deutschland feststellt und das BMUV darin berät, inwieweit die Betreiber kerntechnischer Anlagen die Anforderungen an die erforderliche Vorsorge (Schadens- und Risikovorsorge) durch entsprechende technische Einrichtungen, Organisation und Management erfüllen.

Die RSK hat das Selbstverständnis, dass sie nicht nur Aufträge und Anfragen des BMUV abarbeitet, sondern auch, wenn sie den Bedarf sieht, eigene Themen zu sicherheitstechnischen Aspekten der Reaktorsicherheit definiert und entsprechende Stellungnahmen dazu erstellt. Dazu gehören insbesondere frühzeitige Hinweise auf sicherheitstechnische Aspekte, die sich aus aktuellen Ereignissen oder absehbaren Entwicklungen ergeben können. Dies betrifft z. B. auch den Know-how-Erhalt und andere Auswirkungen der "Energiewende".

Die RSK-Mitglieder bringen ihren Sachverstand als unabhängige Personen unparteiisch in die Beratungen ein und arbeiten vertrauensvoll miteinander. Das Ziel aller Mitglieder der RSK ist, die bestmögliche Sicherheit für kerntechnische Anlagen mit zu verwirklichen.

Die Arbeit der RSK soll möglichst transparent für alle Beteiligten (Behörden, Betreiber, Hersteller, Gutachter, Politik, Öffentlichkeit) sein. Dies gilt für die Arbeitsprogramme, die Darstellung des Beratungsablaufes und die Veröffentlichung der Ergebnisse. Grenzen der Transparenz sieht die RSK dann, wenn dadurch gegen Vertraulichkeitsanforderungen verstoßen würde oder ein externer unzulässiger Einfluss auf das Beratungsergebnis besorgt werden müsste.