Kurzbericht von der 371. RSK-Sitzung
29.04.2004

In dieser Sitzung befasste sich die RSK mit dem Änderungsbedarf der KTA-Regel 2201.1 "Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen; Teil 1: Grundsätze". Diese Regel entspricht nach Auffassung der RSK nicht mehr in allen Teilen dem Stand von Wissenschaft und Technik. Sie hält deshalb eine Aktualisierung der aus dem Jahr 1990 stammenden Regel für erforderlich. Vor eineinhalb Jahren setzte die RSK die Arbeitsgruppe Seismologie des RSK-Ausschusses "Anlagen- und Systemtechnik" ein, die den Überarbeitungsbedarf vorbereitend für die RSK untersuchte. Auf Basis der von der Arbeitsgruppe jetzt vorgelegten Unterlage begann die RSK mit der Beratung einer Stellungnahme, in der der Änderungsbedarf für die KTA Regel 2201.1 detailliert dargestellt sein wird.
Außerdem setzte die RSK ihre Beratungen zur Erarbeitung einer Empfehlung zum Thema "Alterungsmanagement" fort. In einem weiteren Sitzungsabschnitt wurde das Projekt des BMU zur Aktualisierung des kerntechnischen Regelwerks erörtert.