Kurzbericht von der 409. RSK-Sitzung
24.06.2008

Die RSK begann, über eine Stellungnahme zu den Festigkeitshypothesen im Anwendungsbereich des KTA-Regelwerks bei der Nachbewertung von Komponenten und Systemen; hier: Zur Frage der wahlweisen Verwendbarkeit der Festigkeitshypothesen nach von Mises (Gestaltänderungsenergiehypothese, GEH) und Tresca (Schubspannungshypothese, SH) im KTA-Regelwerk für Rohrleitungen, zu beraten. Im Vordergrund der Diskussion standen die aus dem Beratungsauftrag des BMU folgenden Fragen „Welche Festigkeitshypothese für die Ermittlung der erforderlichen Wanddicke von Rohrleitungen für dee Kernkraftwerke darf nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zur Anwendung kommen?“ und „Unter welchen Voraussetzungen und Randbedingungen darf nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hiervon abgewichen werden?" und "Überlegungen der RSK, sich in der Stellungnahme auf Rohrleitungen der Druckführenden Umschließung (DFU) und der Äußeren Systeme der Prüfgruppe A1 nach der KTA-Regel 3211.2" zu beschränken.

Die RSK wird diese Beratung auf ihrer 410. Sitzung am 24.07.2008 fortsetzen.