Unsere Arbeit

Die Arbeitsweise der RSK wird durch eine öffentlich bekannt gemachte Satzung (Bundesanzeiger 1999, Seite 201) geregelt und durch eine beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eingerichtete Geschäftsstelle unterstützt. 

Beratungsaufträge

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erteilt der Kommission Beratungsaufträge. Die Kommission kann auch von sich aus Beratungsthemen aufgreifen.

Das BMUV kann im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Kommission einem Ausschuss oder einer Arbeitsgruppe der RSK Beratungsaufträge erteilen, wenn die Angelegenheit allein in das Fachgebiet dieses Ausschusses oder dieser Arbeitsgruppe fällt und ihre Bedeutung keine Beratung in der Kommission erfordert.

Beratungsverfahren

Die Kommission beschließt als Ergebnis ihrer Beratungen technisch-wissenschaftliche Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMUV. Sie trifft keine rechtlichen Bewertungen. Empfehlungen oder Stellungnahmen sind nachvollziehbar zu begründen. In der Begründung sind die Untersuchungsgegenstände genau zu bezeichnen, die Erkenntnismittel und Tatsachenfeststellungen auszuweisen und die aus ihnen abgeleiteten Schlussfolgerungen zu belegen. Nähere Informationen zu den Beratungsthemen und zum Beratungshergang sind dem Kapitel IV. Prozesse - 11. Beratungen der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und Umgang mit ihren Beratungsergebnissen (auf Seite 75) des Handbuches über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Atomrecht zu entnehmen. Hier geht es zum Dokument.

Die Empfehlungen und Stellungnahmen der RSK werden nach Zustimmung des Bundesumweltministeriums an die zuständigen Länderbehörden übermittelt und im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen zum Umgang des Bundesumweltministeriums mit den Beratungsergebnissen der RSK sind dem Kapitel I. Rechtlicher Rahmen - 3. Kerntechnisches Regelwerk - b) Empfehlungen und Stellungnahmen der RSK, ESK, SSK (auf Seite 7) des Handbuches über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Atomrecht zu entnehmen. Hier geht es zum Dokument.

Sitzungen

Die Sitzungen der RSK, ihrer Ausschüsse und Arbeitsgruppen sind nicht öffentlich. Vertreter des BMUV und der Geschäftsstelle nehmen an allen Sitzungen teil. Vertreter der zuständigen Landesbehörden können an allen Sitzungen teilnehmen. Vertreter der betroffenen Kreise wie z. B. Gutachter, Betreiber, Einwender können an bestimmten Teilen der Beratung der sie betreffenden Themen teilnehmen; die Einzelheiten regelt die Satzung.