• Geschäftsstelle

    Bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit werden die RSK, ihre Ausschüsse und Arbeitsgruppen durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Geschäftsstelle beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eingerichtet; sie ist der Abteilung N (Nukleare Sicherheit) des BASE organisatorisch zugeordnet, aber von dieser fachlich weisungsunabhängig. Dienstort der RSK-Geschäftsstelle ist Bonn - wie für die Abteilung "Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz" des BMUKN.

  • Satzung der Reaktor-Sicherheitskommission vom 22. Dezember 1998

    Vorwort

    (vom 19. März 2018)

    Zu § 2

    Mit Bildung der "Entsorgungskommission (ESK)" beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 12.06.2008 und ihrer ersten Sitzung am 30.06.2008 ist die Entsorgung radioaktiver Abfälle Beratungsgegenstand der ESK (www.entsorgungskommission.de), der RSK-Ausschuss "VER- UND ENTSORGUNG" besteht nicht mehr.

  • Internationale Zusammenarbeit

    Die RSK pflegt seit ihrem Bestehen einen Erfahrungsaustausch mit ausländischen Partnergremien, die - wie die RSK - nach nationalen Vorschriften berufene, unabhängige Kommissionen sind. Die gegenseitige Bewertung von Vorkommnissen und anderen Sicherheitserkenntnissen, die gemeinsame Diskussion von Fachfragen und der Austausch über unterschiedliche Ansätze bei Sicherheitskonzepten bilden eine wesentliche Voraussetzung, die Reaktorsicherheit und die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle effektiv fortzuentwickeln.

  • Unsere Arbeit

    Die Arbeitsweise der RSK wird durch eine öffentlich bekannt gemachte Satzung (Bundesanzeiger 1999, Seite 201) geregelt und durch eine beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eingerichtete Geschäftsstelle unterstützt. 

    Beratungsaufträge

    DasBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erteilt der Kommission Beratungsaufträge. Die Kommission kann auch von sich aus Beratungsthemen aufgreifen.

  • Die RSK

    Die RSK ist anerkanntermaßen das wesentliche Gremium, welches mit seinem Sachverstand den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik in der Reaktorsicherheit für Deutschland feststellt und das BMUKN darin berät, inwieweit die Betreiber kerntechnischer Anlagen die Anforderungen an die erforderliche Vorsorge (Schadens- und Risikovorsorge) durch entsprechende technische Einrichtungen, Organisation und Management erfüllen.

  • Dr. Jörg Kaulard

    Dr. Jörg Kaulard
    Brenk Systemplanung GmbH Aachen
    Since 2017 Managing director at Brenk Systemplanung Gmbh, Aachen
    2013 - 2017 Project manager, technical expert and head of business field at TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Cologne
    2002 - 2013 Scientific officer and chief expert decommissioning at Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH, Cologne
    1997 - 2002 System analyst consultant and project manager at T-Systems GmbH, Aachen
    1987 - 1997 Diploma and thesis in physics at Rheinisch-Westfälische Technstudiemische Hochschule Aachen (University of Aachen)

     

    Fields of competence
    • Decommissioning of nuclear facilities
    • Management of radioactive waste
    • Occupational radiation protection and radiological emergency preparedness
    • Participation in/leading of national/international committes and projects, e.g. of the OECD Nuclear Energy Agency (OECD NEA) and of the International Atomic Energy Agency (IAEA)
    • Member of the committee „Applied Radiation Protection and Radiological Protection in Nuclear Installations (A7)“ of the German Commission on Radiological Protection (SSK) from 2011 to 2016 and since 2018
    • Member of the committee „Decommissioning (ST)“ of the German Nuclear Waste Management Commmission from 2008 until 2014 and since 2021
    Dr. Jörg Kaulard