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Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in den Angelegenheiten der Sicherheit und damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle*. Nähere Informationen zu den Beratungsthemen und zum Beratungshergang sind dem Kapitel IV. Prozesse - 11.